Erlaubnisvorbehalt

Das sogenannte „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ regelt die Frage, wann eine Datenverarbeitung rechtmäßig ist. Dabei ist der Ausgangspunkt, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten rechtswidrig ist, wenn nicht ein gesetzlich normierter Erlaubnisgrund sie rechtfertigt. Der Begriff „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ wird auch im Verwaltungsrecht verwendet. Im Gegensatz zur Verwendung im Verwaltungsrecht ergibt sich die Rechtmäßigkeit eines prinzipiell „verbotenen Sachverhalts“ beim Verbot mit Erlaubnisvorbehalt im Datenschutzrecht kraft Gesetzes, also wenn ein Erlaubnisgrund vorliegt.

Zu kompliziert? Übersetzt in „Datenschutz einfach“:

Es ist immer verboten, personenbezogene Daten zu verarbeiten. Das gilt nicht, wenn ein Gesetz die Datenverarbeitung erlaubt oder sogar verlangt.