Datenschutz im Verein

Mit LINEBACK behalten Sie den Durchblick.

Das Thema Datenschutz hat schon so einige Vereinsmitglieder ins Schwitzen gebracht. Die europäische Datenschutzgrundverordnung findet seit dem 25. Mai 2018 auch unmittelbare Anwendung auf Vereine Wir möchten Ihnen einen Überblick über das Thema DSGVO – Datenschutzgrundverordnung für Vereine geben und ein wenig Licht ins Dunkel bringen

Die Datenschutzgrundverordnung: Was für Sie wichtig ist!

Im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kommen einige neue Verpflichtungen auf die Vereine zu. Ein Punkt ist hierbei die Umsetzung der sogenannten „Rechte der betroffenen Personen“.
Um den Vereinsverantwortlichen die Vereinsarbeit zu erleichtern, haben wir unsere Datenschutzmanagement-Software LINEBACK um spezielle Funktionen erweitert, damit die in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) definierten Rechte für betroffene Personen, möglichst einfach erfüllt werden können. Konkret geht es hier um das Recht auf Löschung, das Recht auf Auskunft und das Recht auf Datenübertragung.

Wir bieten eine Softwarelösung made in Germany für alle Vereinsgrößen an. Viele tausende Vereine – egal ob mehrere tausend Mitglieder oder nur ein paar wenige. LINEBACK ist der zuverlässige Datenschutz-Partner für Ihre Vereinsarbeit. Mit unserer einfach zu bediendenden Software bieten wir die volle Flexibilität und freuen uns auch Sie und Ihren Verein professionell betreuen zu dürfen!

Für mehr Durchblick und Spaß in der Vereinsarbeit

Wie auch in allen anderen Fällen gilt allgemein für den Datenschutz im Verein nach der DSGVO, dass die Datenverarbeitung entweder aufgrund einer gesetzlichen Regelung oder einer Einwilligung durchgeführt werden kann. Eine andere Möglichkeit besteht nicht. Das heißt aber auch: Für Datennutzungen, die keine gesetzliche Grundlage haben, kann eine Einwilligung eingeholt werden, damit sie zulässig sind

Datenschutz im Verein: Das müssen Sie beachten

Datenschutz ist für Vereine ein wichtiges Thema, weil der Umgang mit Mitgliederdaten erstens nicht vermieden werden kann und zweitens in der Regel ein Interesse daran besteht, die gespeicherten personenbezogenen Daten der Mitglieder angemessen zu schützen. Wo personenbezogene Daten verwendet werden, müssen Regeln beachtet werden. Dabei ist die Datenschutz-Grundverordnung als gemeinnütziger Verein ebenso zu befolgen wie als Unternehmen: Die Vorschriften gelten allgemein, Sondervorschriften für den Verein gibt es nicht.

Made in Germany

Wie auch in allen anderen Fällen gilt allgemein für den Datenschutz im Verein nach der DSGVO, dass die Datenverarbeitung entweder aufgrund einer gesetzlichen Regelung oder einer Einwilligung durchgeführt werden kann. Eine andere Möglichkeit besteht nicht. Das heißt aber auch: Für Datennutzungen, die keine gesetzliche Grundlage haben, kann eine Einwilligung eingeholt werden, damit sie zulässig sind.

Auf dem neuesten Stand der Technik und des Rechts

Datenschutz ist für Vereine ein wichtiges Thema, weil der Umgang mit Mitgliederdaten erstens nicht vermieden werden kann und zweitens in der Regel ein Interesse daran besteht, die gespeicherten personenbezogenen Daten der Mitglieder angemessen zu schützen. Wo personenbezogene Daten verwendet werden, müssen Regeln beachtet werden. Dabei ist die Datenschutz-Grundverordnung als gemeinnütziger Verein ebenso zu befolgen wie als Unternehmen: Die Vorschriften gelten allgemein, Sondervorschriften für den Verein gibt es nicht.

Kein Schulungsaufwand

Wie auch in allen anderen Fällen gilt allgemein für den Datenschutz im Verein nach der DSGVO, dass die Datenverarbeitung entweder aufgrund einer gesetzlichen Regelung oder einer Einwilligung durchgeführt werden kann. Eine andere Möglichkeit besteht nicht. Das heißt aber auch: Für Datennutzungen, die keine gesetzliche Grundlage haben, kann eine Einwilligung eingeholt werden, damit sie zulässig sind.

Eine Vielzahl an Vorlagen

Wie auch in allen anderen Fällen gilt allgemein für den Datenschutz im Verein nach der DSGVO, dass die Datenverarbeitung entweder aufgrund einer gesetzlichen Regelung oder einer Einwilligung durchgeführt werden kann. Eine andere Möglichkeit besteht nicht. Das heißt aber auch: Für Datennutzungen, die keine gesetzliche Grundlage haben, kann eine Einwilligung eingeholt werden, damit sie zulässig sind.