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Anweisung des BfDI an BPA: Einstellung der Facebook-Fanpage
Am Mittwoch wurde das Bundespresseamt (BPA) vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit (BfDI) angewiesen, den Betrieb der Facebook-Fanpage der Bundesregierung einzustellen.
Er habe lange darauf hingewiesen, dass der Betrieb der Facebook-Fanpage datenschutzkonform nicht möglich sei. Er sieht Behörden in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten. Das sei beim Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Nutzung der Daten nicht der Fall, somit würden die Grundrechte der Bürger nicht gewahrt. Weil sich die Interessen von Meta und Fanpage-Betreiber deckten, liege eine gemeinsame Verantwortung für die bei der Nutzung von Fanpages verarbeiteten Daten vor. Den Nachweis, dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden, habe das BPA aber nicht erbringen können, insbesondere fehle es an einer wirksamen Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Zudem sei eine nach TTDSG für den Einsatz nicht unbedingt erforderlicher Cookies und anderer Trackingtechnologien erforderliche Einwilligung nicht wirksam eingeholt worden.
Zwar kann das BPA innerhalb eines Monats gegen den Bescheid des BfDI klagen. Klar wird jedoch, dass in puncto Facebook-Fanpages „die Einschläge näherkommen“. Denn natürlich entfaltet ein Bescheid zur Abschaltung der Facebook-Fanpage an eine öffentliche Stelle keine Wirkung für den Betrieb einer solchen Fanpage einer nicht-öffentlichen Stelle. Doch belastbare Rechtsprechung dürfte damit nicht mehr lange auf sich warten lassen. Zeit also, die (noch) in Betrieb befindliche Fanpage auf den Prüfstand zu stellen bzw. sich schon mal nach Alternativen umzusehen.