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Preisschild an „Foto ohne Einwilligung“

von Sarah Weiß, 27.07.2021

Ein wenig komme ich mir vor wie Don Quijote am Murmeltiertag: Um den Stichtag 25. Mai 2018 herum haben wir zahlreiche Verantwortliche im Rahmen von Websiteüberholungen auf Mitarbeiterfotos auf den Unternehmensseiten angesprochen. Da gab es Verantwortliche, die die Fotos vom Mitarbeiterausweis auf die Website gestellt haben, um den Kunden das Mitarbeiterteam zu präsentieren, oder solche, die zur Dokumentation der tollen Arbeitsbedingungen Fotos am Arbeitsplatz machen ließen. Auf unsere Frage nach der Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung reichte die Reaktion von Unverständnis über Empörung bis zu purem Unwillen. Warum ist es aber wichtig, sich zu überlegen, wie man die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos auf Websites, in Unternehmensbroschüren usw. rechtfertigen kann? Nun, weil die Betroffenen sonst möglicherweise Schmerzensgeld verlangen.

 

So erging es unlängst einer Stelle in NRW, die das Foto einer Beschäftigten in einer Werbebroschüre verwendete – gegen deren Willen. Was war geschehen? Der Verantwortliche hatte Fotos der Beschäftigten machen lassen und sich sogar eine Einwilligung für die Veröffentlichung unterzeichnen lassen. Allerdings hatte die Beschäftigte der Einwilligung eine Anmerkung hinzugefügt, die besagte, dass sie nicht für Aufnahmen wegen ihres Aussehens einwillige. Als dann die Broschüre veröffentlicht wurde, die eine interkulturelle, offene Atmosphäre des Unternehmens belegen sollte, erklärte sich die abgelichtete Beschäftigte damit nicht einverstanden. Die Auseinandersetzung begann und schließlich endete sie (wir schalten mal den Zeitraffer an) vor Gericht: Es hätte eine Diskriminierung wegen ihrer Ethnie stattgefunden und sie habe mitgeteilt, dass sie das nicht wünsche. Langer (hier übersprungener) Rede kurzer Sinn: Das Arbeitsgericht entschied zugunsten der Beschäftigten und sprach ihr 5000 Euro Schmerzensgeld zu. Wer also immer noch glaubt, dass nicht rechtmäßige Datenverarbeitungen keine Konsequenzen hätten und er ohne Überlegungen zur Rechtsgrundlage Fotos von Personen veröffentlichen könne, sollte vielleicht besser schon mal die Portokasse aufrüsten.