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Schmerzensgeld für Cookies

Kennen Sie das? Als Sie noch ein Kind waren, hat ihre Mutter Ihnen Essen auf den Teller gehäuft, ohne lange zu fragen, ob Sie überhaupt noch etwas wollen. Ungefähr so machen es – trotz zahlreicher Warnhinweise – auch noch einige Unternehmen mit Cookies: Ungefragt lassen Sie Websitebesucher davon kosten. Doch das kann nun je nach Traffic auf der Website teuer werden. Was war da los?

von Sarah Weiß, 07.02.2022

Ein Unternehmen hatte auf seiner Website Google Webfonts eingebunden und das ohne vorher eine Einwilligung zu holen. Fonts, Webfonts, Schriften: Was soll denn daran kritisch sein? Ist doch nur, damit ein Nutzer, der Ihre Schrift nicht auf seinem Gerät installiert hat, trotzdem gut aussehen … Das oder Ähnliches hat sicher mancher von seiner Agentur oder sonstiger Seite gehört und sich gemütlich zurückgelehnt. Doch die Welt dreht sich eben und Datenschützern war längst klar, dass auf Websites, auf denen diese besonderen Schriftarten eingesetzt werden sollen, dafür eine Einwilligung hermuss. Warum? Weil beim Einbinden der Google Fonts evtl. deren Server ins Spiel kommen – und weil dabei IP-Adressen übermittelt werden und Google ein US-Unternehmen ist, braucht der Betreiber der Website eine Einwilligung des Nutzers. Hat er die nicht, hat er die nicht, ist die Datenverarbeitung rechtswidrig und damit dann über kurz oder lang möglicherweise auch ein Problem. Die Rechtsprechung von EuGH und BGH lässt da wenig Interpretationsspielraum. Und das sah nun auch das LG München I so, weshalb es dem Besucher einer Internetseite mit eingebundenen Google Webfonts ein Schmerzensgeld zugesprochen hat: 100,00 €. Über die Höhe, Sinn und Unsinn lässt sich sicher trefflich streiten und die Risikoaffineren unter uns werden nun sagen: Lächerlich, Portokasse. Doch wenn die Website zahlreiche Besucher hat oder Verbraucherschützer „sich einer Website annehmen“, kann das schnell ins Geld gehen.

Wer sich nicht mit solchen Forderungen konfrontiert sehen will, kann einiges tun: Auf den Einsatz von Google Webfonts verzichten (auch wenn dann manche Agentur „quietschen“ wird) oder die Fonts auf dem eigenen Server speichern und lokal einbinden – schwupp war’s das mit der Datenübermittlung an Google. Wer sich nicht sicher ist, ob die eigene Website „sauber“ ist, sollte schnellstmöglich seinen Datenschützer bzw. seine Websitebetreuer zu Rate ziehen.