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Sein oder nicht sein – auf Facebook

von Sarah Weiß, 08.07.2022

Es gibt – mal wieder – neue Entwicklungen bei Facebook-Fanpages, und zwar weil die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ein Dokument herausgegeben hat, aus dem sich konkrete Handlungsempfehlungen ableiten lassen.

Bislang waren Facebook-Fanpage-Betreiber seit einem EuGH-Urteil mit Facebook gemeinsam Verantwortlicher nach Art. 26 DSGVO. Seit Facebook daraufhin sein „Addendum“ zu bestehenden Verträgen erstellt hatte, zweifeln die Aufsichtsbehörden, ob das Addendum ausreicht und ob ein legaler Betrieb möglich ist. Sowohl Unternehmen als auch Aufsichtsbehörden konnten hier zu unterschiedlichen Ansichten gelangen. Doch Status bislang war: Prüft die zuständige Aufsichtsbehörde eine Fanpage, stuft den Betrieb als nicht vertretbar ein, nimmt das Unternehmen die Fanpage vom Netz, womit das Bußgeld für die Fanpage vom Tisch sein sollte. Denn bislang gaben die Behörden dem betroffenen Unternehmen im Regelfall die Gelegenheit der Bereinigung. Auch wenn uns keine Prüfung einer Fanpage durch Aufsichtsbehörden, geschweige denn ein Bußgeld bekannt ist, stand zwar das Bußgeldrisiko im Raum, aber Fakten, gar durch Rechtsprechung gab es nicht. Dieser Umstand war vermutlich bislang auch die Motivation der meisten Unternehmen, abzuwarten und die Fanpage weiterhin zu betreiben.

Nun dreht sich der Wind aber und die DSK hat ihre Auffassung zu Fanpages präzisiert: Sie stellt unumstößlich fest, dass ein legaler Betrieb unter den gegebenen Bedingungen nicht möglich ist. Unternehmen werden also nicht vorab um Stellungnahme gebeten werden, sodass auch die Chance entfällt, die Seite abzuschalten, wenn die Behörde auf eine Fanpage aufmerksam wird: Die Aufsichtsbehörde könnte unmittelbar den weiteren Betrieb untersagen – und zugleich ein Bußgeld aussprechen. Zudem geht die DSK davon aus, dass das Problem der nicht hinreichend geregelten gemeinsamen Verantwortlichkeit analog für weitere Social-Media-Kanäle wie Instagram, youtube usw. gilt.

Somit ist zwar die Ausgangslage unverändert: Social-Media-Kanäle sind schwer bzw. nicht hinreichend zu regeln, was aus Aufsichtsbehördensicht daran liegt, dass die Betreiber der Social-Media-Kanäle ihren Transparenz- und etlichen weiteren Pflichten nicht nachkommen. Ob Unternehmen als (Mit-)Nutzer der Plattformen tatsächlich gezwungen sind, sich von den Plattformen abzuwenden, kann man weiterhin anders einschätzen. Fest steht jedoch: Das Risiko für den weiteren Betrieb ist immens gestiegen. Ob man das Risiko weiterhin tragen will, ist Entscheidung der Geschäftsführung. Diese sollte in ihre Überlegungen aber auch einbeziehen, dass es nach der Entwendung von 6 Mio. Facebook-Datensätzen inzwischen Portale gibt, auf denen man prüfen kann, ob man betroffen ist. Die Erfahrung zeigt, dass solche Entwicklungen fast unweigerlich zu vermehrten Beschwerden bei Aufsichtsbehörden über den Verantwortlichen, hier also Facebook, führt. Fraglich, ob man in dem Fahrwasser mitschwimmen will …